Aktivieren Sie die Schaltfläche „Bemerkungen“, zeigt sich eine Tabelle, in der Sie bei Bedarf Informationen angeben können, die für die Rechnung als Ganzes maßgeblich sind. Erforderlichenfalls können Angaben zur Aufbewahrungspflicht gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 9 UstG hier aufgenommen werden. Im Falle einer bereits fakturierten Rechnung kann hier z.B. der Grund der Korrektur angegeben werden.

Wie in jeder Tabelle des Rechnungsformulars können Sie über die Schaltfläche „neu“ rechts oben die Maske zum Erstellen eines neuen Tabelleneintrags öffnen, über die Schaltfläche „bearbeiten“ einen bestehenden Eintrag ändern oder über die Schaltfläche „löschen“ einen bestehenden Eintrag entfernen.
Die Maske, die sich durch Klick auf „neu“ oder auf „bearbeiten“ öffnet, enthält rechts unten stets die beiden Schaltflächen „speichern“ und „abbrechen“, mit deren Hilfe Sie einen neuen oder geänderten Eintrag speichern bzw. die Erstellung oder Bearbeitung abbrechen können.